Psych.Arbeitssicherheit

GB Psych - Wozu brauchen auch Sie für Ihr Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz?

75% der Krankheitskosten im Betrieb sind auf vermeidbare Ursachen zurückzuführen.

Dies sind zunehmend häufig psychische Belastungen, die vielfach über längere Zeit verdrängt und ignoriert werden und erst, wenn der Zusammenbruch erfolgt, anerkannt werden!
Psychisch verursachte Krankheitskosten liegen auf Platz 2 der häufigsten Ausfallgründe.
Sie verursachen im Durchschnitt fast 39 Krankheitstage bei Auftreten, können aber im Extremfall , z.B. einem Burn Out, auch 1,5 Jahre dauern!


43% der krankheitsbedingten Frühverrentungen sind auf psychische Erkrankungen zurückzuführen, könnten aber vermieden werden! .


71%  geringer ist die Wahrscheinlichkeit, durch einen Burn Out oder Bore Out auszufallen, wenn sich die  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachhaltig unterstützt fühlen

69% wollen sich
keinen neuen, anderen Job suchen, wenn sie sich im Unternehmen wohlfühlen. Die Mitarbeiterbindung steigt, wenn es den Mitarbeitenden gut geht.


Es ist also nicht nur eine (lästige) Pflicht, sondern in Zeiten des Fachkräftemangels essentiell, auf die Zufriedenheit und Gesundheit und die positive Wahrnehmung durch die Mitarbeitenden im Betrieb zu achten und diese bemerkbar zu fördern!

Die gesetzliche Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz (GBU Psyche) ist seit 2013 gesetzlich auch für Kleinstunternehmen vorgeschrieben.
Diese kann das Unternehmen selbst durchführen, jedoch sind neben der Durchführung auch die Entwicklung sowie Umsetzung von Verbesserungen und anderen Interventionen sowie die erheblichen Dokumentationspflichten sehr arbeitsaufwändig und neben dem stressigen Tagesgeschäft schwer umsetzbar.

Was größere Unternehmen im Rahmen ihrer Personalabteilung und sonstiger Schulungen sowieso planen und quasi „nebenbei“ durchführen können, kann bei kleineren Unternehmen die Arbeitsabläufe erheblich stören, denn dort landet dieser Aufwand erfahrungsgemäß bei der Chefin oder beim Chef, die aber eigentlich doch mit der Betriebsführung und sonstiger Bürokratiearbeit eigentlich ohnehin schon überlastet sind.

Daher ignorieren sehr viele Unternehmen diese gesetzliche Pflicht und sind, ohne sich dessen bewusst zu sein, auf äußerst dünnem Eis – die Haftungsrisiken bei fehlender oder fehlerhafter Gefährdungsurteilung sind exorbitant, aber vielfach unbekannt!

Fehlen die Nachweise, können erhebliche Ordnungsgelder verhängt und/ oder im worst case eines Mitarbeiterausfalles, der auf vermeidbare, aber nicht beachtete psychische Ursachen zurückzuführen ist, können Genossenschaften und Krankenkassen das Unternehmen in die Haftung nehmen. Dies kann mehrere hunderttausend € an Kosten verursachen, wenn z.B, jemand wegen eines Burn Out über 1-1,5 Jahre ausfällt!
Nach Pressemitteilungen stehen derzeit seitens der Ordnungsämter bis zu 200.000 Überprüfungen von KMU an:

Vertreter von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern haben angekündigt,  ab 2024 200.000 Betriebsprüfungen durchzuführen, bei denen schwerpunktmäßig die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen geprüft werden soll! 


Diese Risiken und die negativen Effekte unerkannter psychischer Belastungen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Sie durch eine gezielte Auditierung durch mich vermeiden!


Als Diplom-Psychologe kann ich Ihnen hierbei behilflich sein, zu erträglichen Kosten diese Risiken auszuschalten und vor Allem die gewünschten Effekte der verbesserten Arbeitsbedingungen mit der positiven Folge höherer Mitarbeiterzufriedenheit, besseren Arbeitsklimas, geringerer Krankheitsausfälle,  und insgesamt höherer Mitarbeiterbindung!

Ich gehe dabei wie folgt vor:

1.) Aufklärung und Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem oder mehreren Informationsworkshops zu 2-3 Stunden inhouse.
Dabei sollen die Mitarbeitenden grundsätzlich zur Optimierung der Arbeitsumgebung und Vermeidung psychischer Belastungen, sowie Erkennen eventueller Gefährdungsaspekte sensibilisiert werden, so daß im weiteren Verlauf, gezielt auf Notwendigkeiten eingegangen werden kann, und nicht jedesmal das volle Audit durchzuführen ist.

2.) Je nach Betriebsgröße abteilungsweise Durchführung der Mitarbeiterbefragungen und Dokumentation.


3.) Je nach Aufgabenumfeld gruppenweise Besprechung der Erkenntnisse und gemeinsame Entwicklung möglicher Verbesserungen im und für das Team.


4.) Ausführliche Dokumentation der Ergebnisse und der festgelegten Interventionsabsichten mit Terminierung


5.) Folgeaudit nach einer festzulegenden Zeitspanne, Überprüfung der Durchführung und Ergebnisse

6.) Dokumentation.

usw.

 

Die Audits sollen etwa im Jahresabstand oder bei akut erkannten Problemen erfolgen. Die Dokumentationen sind bei Kontrollen durch das Ordnungsamt vorzulegen.

Je nach Betriebsgröße, Mitarbeiterzahl und Zeitaufwand liegt der jährliche Kostenaufwand bei 10 - 50 Stunden.

Sprechen Sie mich direkt an, entweder per email oder auch telefonisch !