Honorar

Honorarliste Privatpraxis  (10/24)

Online Konsultationen per Telefon/Videochat (Videosprechstunde) sind flexibler möglich, bequemer und kostengünstiger, als Präsenzsitzungen, zumal diese minutengenau abgerechnet werden können (und nicht jeweils volle Sitzungsstunden a 50 Minuten),


Präsenzsitzungen sind natürlich ebenfalls möglich. 
Eine "Sitzungsstunde" hat gem. Gebührenordnung Psychotherapie (GOP) 50 Minuten Gesprächszeit. Damit ausreichend Zeit zur Verfügung steht, werden mindestens 2 Sitzungsstunden pro Präsenzsitzung eingeplant. Die Gesprächssitzungen sind immer "open end", so daß Sie bei Bedarf auch das gerade relevante Thema nicht vorzeitig abbrechen müssen! 


Das Honorar lehnt sich an die Pos 870/871 GOP für Kognitive Verhaltenstherapie an, und wird ansonsten frei vereinbart. Es gilt derzeit die untenstehende Honorarliste bzw. individuelle Vereinbarungen, die immer schriftlich erfolgen.

Erstgespräch / Sofort Onlinesprechstunde per Telefon oder Videochat  (Vorkasse)

Preise in €

Erstgespräch telefonisch oder Videochat 
Pauschal 50 € für Erstgespräch bis zu 25 Minuten
(Vorkasse, bitte hier klicken, es öffnet sich ein sicheres Zahlformular)

50,00

Bei zeitlichem Mehrbedarf wird die zusätzliche Zeit minutengenau nachberechnet.


Weitere private Onlinekonsultationen per Telefon oder Videosprechstunde
1 oder 2 Personen wahlweise Telefon/Videochat
 (Vorkasse)

je Anruf  (berechnete Mindestdauer 25 Minuten)

  50,00 

ab der 26.Minute je weitere Minute  

 2,00



Bearbeitungszeiten für mail, Whatsapp, Chat (Lesen, Beantworten)
Mindestberechnung 10 Minuten,
ab der 11.Minute wird minutengenau abgerechnet  

2,00



Private Präsenzkonsultation 1:1 oder 1 : X pro Person

Einzelgespräch Sitzung je 50 Minuten (entspr.GOP KVT Pos. 870)

153,00 

Einzelgespräch ab 51.Minute je Minute

3,00

2 Personen erste 50 Min. (z.B. Paarberatung/Ehetherapie) pro Person

 115,00 

Für Hausbesuche Mindestbuchungsdauer 2 Sitzungsstunden+Fahrtkosten(Vorkasse)


jede weitere Minute pro Person  

2,30

ab 3. Person je weitere Person je Minute (z.B. bei Mediation)

 1,20 



Workshop ganztägig / mehrtägig

gemäß individueller Vereinbarung



Stundenweise Konsultation nach 19 Uhr, Wochenende und Feiertags
(wird nur berechnet, wenn Klientenwunsch)

+ 20%


Business Consulting - Unternehmen - Inhouse   

Audits, Workshops, Trainings, Projektbegleitung, Vorträge

je nach Teilnehmerzahl gemäß individueller, projektbezogener Vereinbarung

 ab 250,00 /Std

Reisekosten bei Inhouse Business Consulting
es wird jeweils die günstigste/schnellste Reiseart gewählt
Nahbereich (bis 100 km)
An-/Abfahrt PKW je km inkl. Fahr-/Reisezeit

1,00

Größere Distanzen (>100 km) und Übernachtungen 

gemäß individueller Vereinbarung



Private Hausbesuche 


An-/Abfahrt Pauschale Metropolregion München (inkl. Mwst)

29,75 

Sonstige Reisekosten, Fahrzeiten, Hotelkosten & Spesen

gemäß individueller Vereinbarung



MwSt und Zahlweise


Private heiltherapeutische Leistungen sind Mwst frei


Alle anderen privaten Beratungsleistungen wie Coaching, Paarberatung, private Mediation usw. verstehen sich inkl.19% Mwst


Business-Consulting versteht sich zzgl. 19% Mwst


Zahlweise Bei Buchung Abschlagszahlung online per Kreditkarte.
Dazu erhalten Sie einen sicheren Link zur Zahlapp für Kreditkartenzahlung bzw. auf Wunsch auch Sofortüberweisung.
Am Ende jeder Sitzung erfolgt dann minutengenaue Abrechnung und Inkasso auf gleichem Weg.


WICHTIGE INFORMATION ZUR RECHNUNG UND ZU KRANKENVERSICHERUNGEN


Erstattung durch die Krankenkasse.

Meine Beratungsleistungen werden grundsätzlich als Privatkonsultation mit Ihnen abgerechnet, und Sie können dann die Rechnung ggfls. bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Beratungsrechnungen sind unabhängig von eventueller Erstattung durch Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse sofort fällig.

 

Gesetzliche und Private Krankenkassen erstatten nur Kosten für die Behandlung von "Krankheiten", jedoch nicht Coaching oder psychosoziale Beratungen (z.B. Mediation). 
Ob eine Belastung mit "Krankheitswert" vorliegt, klären wir in den ersten Sitzungen, dann können Sie überlegen, ob Sie Ihre Krankenkasse in Anspruch nehmen möchten, soweit möglich.


Die Beratungsrechnungen können i.d.R. von der Steuer abgesetzt werden.
Der "Zweck" der Rechnung lautet neutral "Psychologische Beratung" oder "Konsultation/Coaching". 


Vorteile als Selbstzahler:
Es kann vorteilhaft sein, wenn Sie die Kosten selbst tragen und keiner Krankenkasse zur Kenntnis geben,  da es bei Abschluss von Versicherungen oder Übernahme ins Beamtenverhältnis zu Nachteilen kommen kann, wenn "Psychotherapie"  angegeben werden muss bzw. bei der Krankenkasse aktenkundig ist! 

Privat bezahlte Rechnungen bleiben jedoch privat und niemand erlangt Kenntnis! 

Auch unterliegen alle Gesprächsinhalte der Schweigepflicht!
Niemand erfährt Namen der Klienten, Gründe und Inhalte der Konsultation!

Ich bin als Diplom-Psychologe auch Heilpraktiker für Psychotherapie.
Ob Heilpraktikerleistungen von Ihrer privaten Krankenversicherungen (PKV) gedeckt werden, hängt von Ihren Versicherungsbedingungen ab.


Bitte beachten Sie unbedingt:

Terminabsage bei privaten Konsultationen

Vereinbarte Gesprächstermine oder Workshops sind exklusiv für Sie reserviert, und ich habe 100% Ausfall, wenn Termine nicht rechtzeitig storniert oder verschoben werden.
Daher muss ein vereinbarter Termin auch verbindlich eingehalten werden!


Um bei einer Absage den Termin möglichst anderweitig vergeben zu können, muß dieser bis SPÄTESTENS (!!) 72 Stunden (werktags) vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden! 


Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen am vereinbarten Termin muss ich ein Ausfallhonorar in Höhe der vereinbarten Gesprächsdauer berechnen. 
Für den Fall von Höherer Gewalt oder einer durch ärztliches Attest nachgewiesenen schweren Erkrankung fällt nur eine Ausfallgebühr von pauschal 100 € an.
Ich bitte um Verständnis.
Sofern ein anderer Klient diesen Termin übernimmt und einspringt, erfolgt natürlich keine Berechnung!


Bei Unternehmen und betrieblicher Konsultation wird bei Absage der für die Maßnahme geplante Zeitaufwand (und  auch die damit verbundenen entstehenden Spesen und Auslagen) als Ausfallhonorar berechnet oder ggfls. eine im Vertrag definierte andere Regelung wirksam.