Honorar

HONORAR FÜR PSYCHOLOGISCHE BERATUNG - PAARBERATUNG - MEDIATION - COACHING - BETRIEBLICHE GESUNDHEIT


Nur eine qualifizierte und fachlich kompetente Beratung kann eine gute Beratung sein.

Wer welche Qualifikation hat, können Sie hier nachlesen  [click]


Beratungsablauf bei mir
Im ersten Gespräch kläre ich per Videochat mit Ihnen die Aufgabe und ob bzw. inwieweit ich Ihnen bei Ihrer Lösungsfindung behilflich sein kann.
Das erste Beratungsgespräch erfolgt zeit- und kostensparend immer per Whatsapp Video oder telefonisch.
Nutzen Sie daher am Besten das Kontaktformular, damit sparen Sie auch wertvolle Zeit. Sollte Ihre Fragestellung nicht zu meinen Kompetenzen gehören, oder falls ich unerwarteterweise keine Kapazität frei haben sollte. teile ich Ihnen dies dann selbstverständlich sofort mit.
Bitte haben Sie Verständnis, daß "kostenlose Vorabberatung" am Telefon nicht möglich ist.

Es ist wichtig, zu wissen,

was eine Beratung "kostet", aber

was kostet es, wenn Sie NICHTS unternehmen?

Erste Hilfe durch eine preisgünstige Sofort-Videosprechstunde
danach wahlweise weitere Videokonsultation
oder 

Präsenzsitzungen in Ihrer Nähe, möglich sind auch Hausbesuche! 


Private Themen und Klienten



Videokonsultation (1 oder 2 P) je erste 25 Min. pro Anruf  GKV/PKV

  59,90 € / 64,90 €

Videokonsultation (1 oder 2 P.) je weitere angef. 25 Min. GKV/PKV

 19,90 € / 34,90 €


PKV: Einzelkonsultation (Präsenz) je angef. 50 Min.(gem.GOP KVT)

153,00 €

GKV: Einzelkonsultation (Präsenz) je angef. 50 Min.(gem.GOP KVT)

100,55 €

Paarberatung 2 Personen p.P. (Präsenz) je angef. 50 Min. GKV/PKV

85 € / 115 €

je weitere Person (Präsenz) je angef. 50 Min.

40 € / 50 €



nach 19 Uhr, Wochenende und Feiertags

+ 20%


Unternehmen - Audits, Workshops, Trainings

Ab 250 €/Std.

An-/Abfahrt-/Reisekosten & Spesen gem. individueller Vereinbarung

n.V.



Abkürzungen bedeuten:


GOP = Gebührenordnung Psychotherapie 
KVT = Kognitive Verhaltenstherapie (-training) -> Pos.870/871 [click]
PKV = Klienten mit Privater Krankenversicherung 

GKV = Klienten in Gesetzlicher Krankenversicherung



WICHTIGE INFORMATION ZUR RECHNUNG UND ZU KRANKENVERSICHERUNGEN



Beratungsleistungen sind mit Rechnungserhalt.privat zu bezahlen.
Bei Vorkasse per Überweisung 5% Skonto.

Ob die Beratung/Therapie von Ihrer Krankenkasse eventuell erstattet werden können bzw. Sie Sie vorgehen können, teile ich Ihnen u.A.gerne im ersten Gespräch mit.
Bitte beachten Sie dazu auch  diese Information [click]

 

Vorteile als Selbstzahler:
Es kann vorteilhaft sein, wenn Sie die Kosten selbst tragen und keiner Krankenkasse zur Kenntnis geben,  da es bei Abschluß von Versicherungen oder Übernahme ins Beamtenverhältnis zu Nachteilen kommen kann, wenn "Psychotherapie"  angegeben werden muß!

Privat bezahlte Rechnungen bleiben jedoch privat und niemand erlangt Kenntnis! 

Alle Gesprächsinhalte unterliegen der Schweigepflicht!
Niemand erfährt Namen der Klienten, Gründe und Inhalte der Konsultation!

Die Beratungsrechnungen können i.d.R. von der Steuer abgesetzt werden.

Ich bin als Diplom-Psychologe auch (automatisch) Heilpraktiker für Psychotherapie.

Ob Heilpraktikerleistungen von Ihrer privaten Krankenversicherungen gedeckt werden, hängt von Ihren Versicherungsbedingungen ab.
Je nach Ihrem Versicherungsvertrag werden für Privat Versicherte bei Heilpraktikern für "probatorische" 5-10 Sitzungen ohne Rückfrage von Ihrer KV erstattet oder bezuschusst.

Die Beratungsrechnungen sind in jedem Fall sofort an mich zu bezahlen, unabhängig von Erstattungen durch die Krankenversicherung.

Gesetzliche und Private Krankenkassen erstatten nur Kosten für die Behandlung von "Krankheiten", jedoch nicht Coaching oder psychosoziale Beratungen.
Ob eine Belastung mit "Krankheitswert" vorliegt, klären wir in den ersten Sitzungen, dann können Sie überlegen, ob Sie Ihre Krankenkasse in Anspruch nehmen möchten, soweit möglich.
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Dabei bleiben die Gesprächsinhalte vertraulich, es wird meinerseits nichts und niemandem inhaltlich berichtet.


Terminabsage bei privaten Konsultationen

Vereinbarte Gesprächstermine oder Workshops sind exklusiv für Sie reserviert, und ich habe 100% Ausfall, wenn Termine nicht rechtzeitig storniert oder verschoben werden.
Daher muss ein vereinbarter Termin auch verbindlich eingehalten werden!
Um einen frei werdenden Termin möglichst anderweitig vergeben zu können, muß ein Termin bis SPÄTESTENS (!!) 72 Stunden (werktags) vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden! 
Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen am vereinbarten Termin muss ich ein Ausfallhonorar in Höhe der vereinbarten Gesprächsdauer berechnen. 
Für den Fall von Höherer Gewalt oder einer ärztlich durch Attest nachgewiesenen schweren Erkrankung fällt nur eine Ausfallgebühr von pauschal 100 € an. Ich bitte um Verständnis.
Sofern ein anderer Klient diesen Termin übernimmt und einspringt, erfolgt natürlich keine Berechnung!


Bei Unternehmen und betrieblicher Konsultation wird bei Absage der für die Maßnahme geplante Zeitaufwand (und  auch die damit verbundenen Spesen und Auslagen) als Ausfallhonorar berechnet oder ggfls. eine im Vertrag definierte andere Regelung wirksam.. .