Honorar

HONORAR FÜR PSYCHOLOGISCHE BERATUNG - PAARBERATUNG - MEDIATION - COACHING - BETRIEBLICHE GESUNDHEIT

Beratungsablauf - Erste Hilfe durch eine sofortige Online-Sprechstunde
Die   Erstberatung umfasst im Allgemeinen ein allererstes Beratungsgespräch. Hierbei handelt es sich um eine pauschale, überschlägige mündliche Einstiegsberatung. Dabei erhalten Sie eine erste Einschätzung der Situation mit entsprechender Handlungsempfehlung und Beschreibung der möglichen Vorgehensweise.

Dieses erste Beratungsgespräch erfolgt kurzfristig, sowie zeit- und kostensparend per Whatsapp Video oder telefonisch, die Bezahlung erfolgt per Vorkasse (50 €).
Bitte zahlen Sie das Honorar für das Erstgespräch hier [klick, es öffnet sich ein sicheres Bezahlformular] 

Danach fordern Sie bitte per email meinen Rückruf an, der sehr zeitnah erfolgen wird, wenn bei mir zeitlich möglich, auch abends und am Wochenende!

Online Konsultationen per Telefon/Videochat sind kostengünstiger, als Präsenzsitzungen,

Wahlweise sind n.V. Präsenzsitzungen möglich, ebenso wie Hausbesuche! 
Die "Sitzungsstunde" hat 50 Minuten.

Private Themen und Klienten 

Preise in €

Erstgespräch telefonisch oder Videochat 
Pauschal 50 € für Erstgespräch 25 Minuten
(Vorkasse, bitte hier klicken, es öffnet sich ein sicheres Zahlformular)

50,00



Weitere private Onlinekonsultationen 1 oder 2 Personen Telefon/Videochat


je erste 25 Min.pro Anruf  GKV/PKV

  59,90 / 64,90 

je weitere Minute dieser Session (26.-50.Min.)  GKV/PKV

 0,80 / 1.40 

ab der 51.Minute je weitere Minute  

1,60  / 1,99



Bearbeitungszeiten für mail, Whatsapp, Chat o.ä.
(Lesen, Beantworten) Mindestberechnung 10 Minuten,
ab der 11.Minute wird minutengenau abgerechnet GKV/PKV

1,60 / 1,99



Präsenzkonsultation 1:1 oder 1 : X pro Person


Einzelkonsultation erste 50 Min. GKV/PKV

100,55 / 153,00 

Paarberatung 2 Personen p.P. erste 50 Min. GKV/PKV

  85,00 / 115,00 

jede weitere Minute p.P.  GKV/PKV

1,60  / 2,30

je weitere Person je Minute

 0,80 /  1,00 



Privater Workshop (Paare)/Mediation je nach Teilnehmerzahl
gemäß individueller Vereinbarung

ab 1.200 €/Tag



nach 19 Uhr, Wochenende und Feiertags

+ 20%


Business Consulting - Unternehmen  

Audits, Workshops, Trainings, Projektbegleitung, Vorträge

je nach Teilnehmerzahl gemäß individueller, projektbezogener Vereinbarung

 ab 250 €/Std



An-/Abfahrt-/Reisekosten & Spesen gem. individueller Vereinbarung

n.V.



Abkürzungen bedeuten:


PKV = Klienten mit Privater Krankenversicherung 

GKV = Klienten in Gesetzlicher Krankenversicherung


MWST


Private heiltherapeutische Leistungen sind Mwst frei
Alle anderen privaten Beratungsleistungen wie Coaching, Paarberatung, private Mediation usw. verstehen sich inkl.19% Mwst


Business-Consulting versteht sich zzgl. 19% Mwst
Fälligkeit   Die Beratungsrechnungen sind sofort fällig.


WICHTIGE INFORMATION ZUR RECHNUNG UND ZU KRANKENVERSICHERUNGEN

 

Meine Leistungen werden grundsätzlich im Rahmen der Privatkonsultation abgerechnet.

Beratungsrechnungen sind unabhängig von eventueller Erstattung durch Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse sofort fällig.


Es erfolgt meinerseits KEINE Abrechnung mit der Krankenkasse.
Ob die Beratung/Therapie von Ihrer Krankenkasse erstattet werden können bzw. Sie Sie vorgehen können, teile ich Ihnen u.A.gerne im ersten Gespräch mit.
Bitte beachten Sie dazu auch  diese Information für gesetzlich Versicherte [click]

 

Vorteile als Selbstzahler:
Es kann vorteilhaft sein, wenn Sie die Kosten selbst tragen und keiner Krankenkasse zur Kenntnis geben,  da es bei Abschluß von Versicherungen oder Übernahme ins Beamtenverhältnis zu Nachteilen kommen kann, wenn "Psychotherapie"  angegeben werden muß bzw. bei der Krankenkasse aktenkundig ist! 

Privat bezahlte Rechnungen bleiben jedoch privat und niemand erlangt Kenntnis! 

Alle Gesprächsinhalte unterliegen der Schweigepflicht!
Niemand erfährt Namen der Klienten, Gründe und Inhalte der Konsultation!

Die Beratungsrechnungen können i.d.R. von der Steuer abgesetzt werden.
Der "Zweck" der Rechnung lautet neutral "Psychologische Beratung"  oder "Konsultation/Coaching".

Ich bin als Diplom-Psychologe auch (automatisch) Heilpraktiker für Psychotherapie.

Ob
Heilpraktikerleistungen von Ihrer privaten Krankenversicherungen (PKV) gedeckt werden, hängt von Ihren Versicherungsbedingungen ab.
Je nach Ihrem Versicherungsvertrag werden eventuell für Privat Versicherte bei Heilpraktikern für "probatorische" 5-10 Sitzungen ohne Rückfrage von Ihrer KV erstattet oder bezuschusst. Ob und in welcher Höhe dies erfolgt, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab.  

Die Beratungsrechnungen sind in jedem Fall sofort an mich zu bezahlen, unabhängig von Erstattungen durch die Krankenversicherung.

Gesetzliche und Private Krankenkassen erstatten nur Kosten für die Behandlung von "Krankheiten", jedoch nicht Coaching oder psychosoziale Beratungen.
Ob eine Belastung mit "Krankheitswert" vorliegt, klären wir in den ersten Sitzungen, dann können Sie überlegen, ob Sie Ihre Krankenkasse in Anspruch nehmen möchten, soweit möglich. 


Bitte beachten Sie unbedingt: Terminabsage bei privaten Konsultationen

Vereinbarte Gesprächstermine oder Workshops sind exklusiv für Sie reserviert, und ich habe 100% Ausfall, wenn Termine nicht rechtzeitig storniert oder verschoben werden.
Daher muss ein vereinbarter Termin auch verbindlich eingehalten werden!
Um bei einer Absage den Termin möglichst anderweitig vergeben zu können, muß dieser bis SPÄTESTENS (!!) 72 Stunden (werktags) vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden! 
Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen am vereinbarten Termin muss ich ein Ausfallhonorar in Höhe der vereinbarten Gesprächsdauer berechnen. 
Für den Fall von Höherer Gewalt oder einer ärztlich durch Attest nachgewiesenen schweren Erkrankung fällt nur eine Ausfallgebühr von pauschal 100 € an.
Ich bitte um Verständnis.
Sofern ein anderer Klient diesen Termin übernimmt und einspringt, erfolgt natürlich keine Berechnung!


Bei Unternehmen und betrieblicher Konsultation wird bei Absage der für die Maßnahme geplante Zeitaufwand (und  auch die damit verbundenen Spesen und Auslagen) als Ausfallhonorar berechnet oder ggfls. eine im Vertrag definierte andere Regelung wirksam.