Honorar

Honorarliste  

für private Paarberatung & Ehetherapie, Mediation und Coaching
Businessconsulting für Unternehmen, Karriere, Beruf

Private Onlinekonsultation - per Telefon oder Videochat (möglichst noch heute)


Die ersten 10 Minuten sind im Erstgespräch für allgemeine Fragen kostenlos, ab der 11. Minute wird dann die gesamte Besprechungszeit berechnet
bis zu 25 Minuten für 1 oder 2  Personen (Paar) kostet je Online-Sitzung nur 50 €  

Zusätzliche Zeit wird minutengenau nachberechnet, je Min. 1,80 €

Private Präsenzkonsultation - Termine nach Vereinbarung möglichst kurzfristig


Einzelgespräch,  gem. Gebührenordnung Psychotherapie GOP (klick) 

Methoden der Kognitiven Verhaltenstherapie Pos 870 je 50 Minuten = Sitzungsstunde  153 €

je weitere Person 50 Min.(z.B. bei Paarberatung/Ehetherapie, Mediation) 40 €


Hausbesuch  Mindestbuchungsdauer 2 Sitzungsstunden


Fahrtkosten PKW bei privater Konsultation Strecke inkl. Fahrzeit pauschal 35 € oder n.V.je nach Entfernung/Fahr-/Reisezeit

Gewerbliche Konsultation (B2B) für Unternehmen 


Konsultationen, Beratung, Mediation, Audits, Workshops, Trainings, Projektbegleitung, Vorträge, Gefährdungsbeurteilungen (psych.) je nach Geschäftswert und Teilnehmerzahl gemäß projektbezogener Vereinbarung   

MwSt und Zahlweise


Private heiltherapeutische Leistungen sind Mwst frei


Alle anderen Honorare für private Beratungsleistungen wie Coaching, Paarberatung, private Mediation usw. verstehen sich inkl. 19% Mwst


Business-Consulting & Nebenleistungen versteht sich zzgl. 19% Mwst


Zahlweise  Zur Erstberatung bei Buchung per Abschlagszahlung online per Kreditkarte.
Verwenden Sie bitte den sicheren Link zur Zahlapp für Kreditkartenzahlung. Hier klicken


Weitere Zahlungen gem. Abrechnung per Banküberweisung.


WICHTIGE INFORMATION ZU KRANKENVERSICHERUNGEN


Faire Beratungskosten

Das Honorar ist einkommensabhängig gestaffelt angelehnt an die GOP - Gebührenordnung Psychotherapie - Kognitive Verhaltenstherapie, Pos. 870/871, bzw. ergibt sich aus Ihrem individuellen Beratungsbedarf (Geschäftswert).


Privatberatung oder Therapie: Erstattung durch die Krankenkasse.

Ich rechne nicht direkt mit Kassen ab, sondern Beratungsleistungen werden als Privatkonsultation berechnet und sind unabhängig von eventueller Erstattung durch Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse sofort fällig. 

 

Gesetzliche und Private Krankenkassen erstatten nur Kosten für die Behandlung von "Krankheiten".
Ob eine Belastung mit "Krankheitswert" vorliegt, und ob es dann sinnvoll sein könnte, die Krankenversicherung anzufragen, oder lieber privat zu zahlen, klären wir in der ersten Online-Besprechung. Im Anschluß können Sie überlegen, ob Sie Ihre Krankenkasse in Anspruch nehmen möchten. 


Als Diplom-Psychologe bin ich auch Heilpraktiker für Psychotherapie.
Ob Heilpraktikerleistungen von Ihrer privaten Krankenversicherungen (PKV) gedeckt werden, hängt von Ihren Versicherungsbedingungen ab.
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Vorteile als Selbstzahler:
Es kann vorteilhaft sein, wenn Sie die Kosten selbst tragen und keiner Krankenkasse zur Kenntnis geben,  da es bei Abschluss von Versicherungen oder Übernahme ins Beamtenverhältnis zu Nachteilen kommen kann, wenn "Psychotherapie"  angegeben werden muss bzw. bei der Krankenkasse aktenkundig ist! 

Privat bezahlte Rechnungen bleiben jedoch privat und niemand erlangt Kenntnis! 

Auch unterliegen alle Gesprächsinhalte der Schweigepflicht!
Niemand erfährt Gründe und Inhalte der Konsultation!

Der "Zweck" der Rechnung lautet neutral "Psychologische Beratung" oder "Konsultation/Coaching" und kann im Rahmen Ihrer Sonderausgaben i.d.R. von der Steuer abgesetzt werden.


Bitte beachten Sie unbedingt:

Terminabsage bei privaten Konsultationen

Vereinbarte Gesprächstermine oder Workshops sind exklusiv für Sie reserviert, und ich habe 100% Ausfall, wenn Termine nicht rechtzeitig storniert oder verschoben werden.
Daher muss ein vereinbarter Termin auch verbindlich eingehalten werden!


Um bei einer Absage den Termin möglichst anderweitig vergeben zu können, muß dieser bis SPÄTESTENS (!!) 72 Stunden (werktags) vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden! 


Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen am vereinbarten Termin muss ich ein Ausfallhonorar in Höhe der vereinbarten Gesprächsdauer berechnen. 
Für den Fall von Höherer Gewalt oder einer durch ärztliches Attest nachgewiesenen schweren Erkrankung fällt nur eine Ausfallgebühr von pauschal 100 € an.
Ich bitte um Verständnis.
Sofern ein anderer Klient diesen Termin übernimmt und einspringt, erfolgt natürlich keine Berechnung! 

 

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