QUO VADIS?
Erste Hilfe durch eine sofortige Online-Sprechstunde
Bei einem kurzfristig möglichen ersten Beratungsgespräch erhalten Sie von mir zeit- und kostensparend per Whatsapp Video oder telefonisch eine erste Einschätzung der Situation mit Handlungsempfehlung und Beschreibung einer möglichen Vorgehensweise
Um Wartezeiten zu vermeiden, kann ich keine kostenlose Beratung anbieten - wenn Sie kostenlose Beratung suchen, wenden Sie sich bitte an die Caritas, kirchliche Beratungsstellen oder Pro Familia.
Dort sind allerdings die Wartezeiten extrem lang.
Sie bekommen bei mir innerhalb weniger Stunden einen Rückruf zwecks Videokonsultation. Die Erstberatungspauschale beträgt 50 € für 25 Minuten, die bei Buchung per Vorkasse zahlbar ist. Einen Link zu einem sicheren Bezahlformular finden Sie unten.
Nach Buchung und Bezahlung des Erstgespräches fordern Sie bitte mit dem email-Formular unten meinen Rückruf an, der zeitnah erfolgen wird!
Weitere Beratungen erfolgen dann in Terminabsprache entsprechend der gültigen Honorarliste.
Nach dem Gespräch erhalten Sie selbstverständlich eine ordnungsgemäße Rechnung.
(es öffnet sich ein sicheres Zahlformular)
Danke!
DANACH senden Sie mir bitte über untenstehendes Mailformular Ihre Anfrage.
Ich melde mich dann schnellstens, sobald es mir zeitlich möglich ist, auch am Abend oder am Wochenende.
Bitte senden Sie Ihre Anfrage erst, NACHDEM Sie die Bezahlung vorgenommen haben.
Honorarliste Privatpraxis (10/24)
Online Konsultationen per Telefon/Videochat (Videosprechstunde) sind flexibler möglich, bequemer und kostengünstiger, als Präsenzsitzungen,
Wahlweise sind n.V. Präsenzsitzungen möglich, Workshops ebenso wie Hausbesuche!
Eine "Sitzungsstunde" hat gem. GOP (Gebührenordnung Psychotherapie) 50 Minuten Gesprächszeit.
Das Honorar lehnt sich an die Pos 870/871 für Kognitive Verhaltenstherapie an, und wird ansonsten frei vereinbart. Es gilt derzeit die untenstehende Honorarliste bzw. individuelle Vereinbarungen, die immer schriftlich erfolgen.
Erstgespräch / Videosprechstunde (Vorkasse) | Preise in € |
Erstgespräch telefonisch oder Videochat | 50,00 |
Weitere private Onlinekonsultationen per Videosprechstunde | |
je erste 25 Minuten pro Anruf | 50,00 |
ab der 26.Minute je weitere Minute | 2,00 |
Bearbeitungszeiten für mail, Whatsapp, Chat (Lesen, Beantworten) | 2,00 |
Private Präsenzkonsultation 1:1 oder 1 : X pro Person | |
Einzelgespräch erste 50 Minute (entspr.GOP KVT Pos. 870) | 153,00 |
Einzelgespräch ab 51.Minute je Minute | 3,00 |
2 Personen erste 50 Min. (z.B. Paarberatung/Ehetherapie) pro Person | 115,00 |
Für Hausbesuche Mindestbuchungsdauer 2 Sitzungsstunden+Fahrtkosten(Vorkasse) | |
jede weitere Minute pro Person | 2,30 |
je weitere Person je Minute (z.B. bei Mediation) | 1,20 |
Workshop ganztägig / mehrtägig | gemäß individueller Vereinbarung |
Stundenweise Konsultation nach 19 Uhr, Wochenende und Feiertags | + 20% |
Business Consulting - Unternehmen - Inhouse | |
Audits, Workshops, Trainings, Projektbegleitung, Vorträge je nach Teilnehmerzahl gemäß individueller, projektbezogener Vereinbarung | ab 250,00 /Std |
Reisekosten bei Inhouse Business Consulting | 1,00 |
Größere Distanzen (>100 km) und Übernachtungen | gemäß individueller Vereinbarung |
Private Hausbesuche | |
An-/Abfahrt Pauschale Metropolregion München (inkl. Mwst) | 29,75 |
Sonstige Reisekosten, Fahrzeiten & Spesen | gemäß individueller Vereinbarung |
MwSt und Zahlweise | |
Private heiltherapeutische Leistungen sind Mwst frei
Business-Consulting versteht sich zzgl. 19% Mwst
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WICHTIGE INFORMATION ZUR RECHNUNG UND ZU KRANKENVERSICHERUNGEN
Meine Leistungen werden grundsätzlich im Rahmen der Privatkonsultation abgerechnet.
Beratungsrechnungen sind unabhängig von eventueller Erstattung durch Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse sofort fällig.
Es erfolgt meinerseits KEINE Abrechnung mit der Krankenkasse.
Ob die Beratung/Therapie von Ihrer Krankenkasse erstattet werden können bzw. Sie Sie vorgehen können, teile ich Ihnen u.A.gerne im ersten Gespräch mit.
Vorteile als Selbstzahler:
Es kann vorteilhaft sein, wenn Sie die Kosten selbst tragen und keiner Krankenkasse zur Kenntnis geben, da es bei Abschluß von Versicherungen oder Übernahme ins Beamtenverhältnis zu Nachteilen kommen kann, wenn "Psychotherapie" angegeben werden muß bzw. bei der Krankenkasse aktenkundig ist!
Privat bezahlte Rechnungen bleiben jedoch privat und niemand erlangt Kenntnis!
Alle Gesprächsinhalte unterliegen der Schweigepflicht!
Niemand erfährt Namen der Klienten, Gründe und Inhalte der Konsultation!
Die Beratungsrechnungen können i.d.R. von der Steuer abgesetzt werden.
Der "Zweck" der Rechnung lautet neutral "Psychologische Beratung" oder "Konsultation/Coaching".
Ich bin als Diplom-Psychologe auch (automatisch) Heilpraktiker für Psychotherapie.
Ob Heilpraktikerleistungen von Ihrer privaten Krankenversicherungen (PKV) gedeckt werden, hängt von Ihren Versicherungsbedingungen ab.
Je nach Ihrem Versicherungsvertrag werden eventuell für Privat Versicherte bei Heilpraktikern für "probatorische" 5-10 Sitzungen ohne Rückfrage von Ihrer KV erstattet oder bezuschusst. Ob und in welcher Höhe dies erfolgt, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab.
Die Beratungsrechnungen sind in jedem Fall sofort an mich zu bezahlen, unabhängig von Erstattungen durch die Krankenversicherung.
Gesetzliche und Private Krankenkassen erstatten nur Kosten für die Behandlung von "Krankheiten", jedoch nicht Coaching oder psychosoziale Beratungen.
Ob eine Belastung mit "Krankheitswert" vorliegt, klären wir in den ersten Sitzungen, dann können Sie überlegen, ob Sie Ihre Krankenkasse in Anspruch nehmen möchten, soweit möglich.
Bitte beachten Sie unbedingt:
Terminabsage bei privaten Konsultationen
Vereinbarte Gesprächstermine oder Workshops sind exklusiv für Sie reserviert, und ich habe 100% Ausfall, wenn Termine nicht rechtzeitig storniert oder verschoben werden.
Daher muss ein vereinbarter Termin auch verbindlich eingehalten werden!
Um bei einer Absage den Termin möglichst anderweitig vergeben zu können, muß dieser bis SPÄTESTENS (!!) 72 Stunden (werktags) vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden!
Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen am vereinbarten Termin muss ich ein Ausfallhonorar in Höhe der vereinbarten Gesprächsdauer berechnen.
Für den Fall von Höherer Gewalt oder einer ärztlich durch Attest nachgewiesenen schweren Erkrankung fällt nur eine Ausfallgebühr von pauschal 100 € an.
Ich bitte um Verständnis.
Sofern ein anderer Klient diesen Termin übernimmt und einspringt, erfolgt natürlich keine Berechnung!
Bei Unternehmen und betrieblicher Konsultation wird bei Absage der für die Maßnahme geplante Zeitaufwand (und auch die damit verbundenen entstehenden Spesen und Auslagen) als Ausfallhonorar berechnet oder ggfls. eine im Vertrag definierte andere Regelung wirksam.
AGB, Impressum & Datenschutz
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